1. Unsere Verpflichtung
AUTONOMi hat sich verpflichtet, die Plattform für so viele Menschen wie möglich zugänglich zu machen — einschließlich Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Wir sind überzeugt: Eine Infrastruktur für autonome Werbung muss von jedem Händlerteam bedienbar sein, das auf sie angewiesen ist — unabhängig davon, wie die einzelnen Teammitglieder mit Software arbeiten.
Diese Erklärung beschreibt unseren aktuellen Stand der Barrierefreiheit, die Standards, die wir anstreben, die bekannten Lücken, an denen wir arbeiten, und wie Sie uns erreichen, wenn Sie auf eine Zugangsbarriere stoßen.
2. Angestrebte Konformität
Wir streben die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA an. Die Marketingoberflächen (Landing-Site, FAQ, Status, Rechtstexte) sind heute teilweise konform; die Händleranwendung und die Oberflächen des Campaign Studio werden aktiv in Richtung AA-Konformität überarbeitet.
„Teilweise konform“ bedeutet, dass einzelne Inhalte den Standard noch nicht vollständig erfüllen. Abschnitt 4 beschreibt die konkreten Lücken, die uns bekannt sind.
3. Kompatible Technologien
AUTONOMi ist auf die Zusammenarbeit mit den folgenden assistiven Technologien und Browsern ausgelegt:
- Screenreader — VoiceOver (macOS, iOS), NVDA (Windows), JAWS (Windows), TalkBack (Android).
- Browser — die jeweils letzten zwei stabilen Versionen von Chrome, Firefox, Safari und Edge.
- Betriebssysteme — macOS 12+, Windows 10+, iOS 15+, Android 10+.
- Tastatur — vollständige Tastaturbedienung auf allen interaktiven Oberflächen.
Ältere Browser- und Betriebssystemversionen können eine eingeschränkte Barrierefreiheit aufweisen; wir empfehlen, Ihre Software aktuell zu halten.
4. Bekannte Einschränkungen
Wir benennen Lücken ausdrücklich, damit Sie wissen, was Sie erwartet. Diese Punkte werden erfasst und zur Behebung priorisiert:
- Eigene Auswahlmenüs und Datumsauswahlen im Campaign Studio (mode=Build, mode=Budget) — die Tastaturbedienung funktioniert, die Ansagen für Screenreader sind jedoch noch nicht vollständig aussagekräftig. Angestrebte AA-Konformität: 2. Quartal 2026.
- Animierte Visualisierungen auf der Marketing-Website (Entscheidungskaskade, Hash-Ketten-Band, Kanalmatrix) — dekorative Bewegung berücksichtigt
prefers-reduced-motion, und Animationen stoppen oder vereinfachen sich bei aktivierter Einstellung. Einzelne in SVG-Visualisierungen eingebettete Textinhalte werden Screenreadern jedoch noch nicht als strukturierte Überschriften angeboten. Wird erfasst. - Farbkontrast auf den kanonischen glasartigen Flächen erfüllt WCAG AA in üblichen Textkontexten; einzelne Eyebrow-Labels in Versalien mit Laufweite in kleinen Größen (10–11px) auf akzentfarbigem Hintergrund liegen unter dem Verhältnis 4,5:1. Angestrebte Behebung: 1. Quartal 2026.
- Terminalausgabe des Compliance Guardian im AEGIS-Dashboard läuft als Schreibmaschineneffekt; die Ansage der Live-Region ist derzeit grob. Eine feinere Abstufung steht auf der Roadmap.
- Diagramme und Datenvisualisierungen in Analytics bieten tabellarische Alternativen für Screenreader, der Wechsel zwischen visueller und tabellarischer Form ist per Tastatur allein aber noch nicht vollständig auffindbar.
5. Funktionen für Barrierefreiheit
Was wir bereits ausgeliefert haben:
- Vollständige Tastaturbedienung auf allen zentralen Oberflächen (Landing-Site, Anwendung, FAQ).
- Sichtbare Fokusindikatoren auf allen interaktiven Elementen (Schaltflächen, Links, Formularfelder).
- Semantische HTML-Struktur mit korrekten Landmarken (
main,nav,article,section) und Überschriftenhierarchie. - Alternativtexte für alle informativen Bilder; dekorative Bilder sind mit
aria-hidden="true"gekennzeichnet. - ARIA-Attribute an eigenen Bedienelementen (Akkordeon-Elemente, modale Dialoge, Tab-Panels), um Zustand und Rolle zu vermitteln.
- Berücksichtigung der Media Query
prefers-reduced-motion— Animationen vereinfachen sich oder pausieren, wenn die Einstellung im Betriebssystem aktiv ist. - Formularfelder sind mit Beschriftungen verknüpft; Validierungsfehler werden inline angesagt.
- Farbe ist nie das alleinige Mittel zur Vermittlung von Informationen (Statusanzeigen kombinieren Farbe stets mit Text oder Symbol).
6. Zugangsbarrieren melden
Wenn Sie bei AUTONOMi auf eine Barriere stoßen, schreiben Sie bitte an accessibility@autonomitech.com — mit folgenden Angaben:
- Die Seite oder Funktion, auf der die Barriere auftrat.
- Ihre Konfiguration assistiver Technologie (Screenreader-Version, Browser, Betriebssystem).
- Was Sie erwartet haben und was stattdessen passiert ist.
- Etwaige Umgehungslösungen, die Sie gefunden haben (hilft uns bei der Priorisierung).
Wir bestätigen Meldungen zur Barrierefreiheit in der Regel innerhalb von 2 Werktagen und nennen innerhalb von 5 Werktagen einen ersten Zeitplan zur Behebung. Bei Barrieren, die Ihnen die Nutzung einer geschäftskritischen Funktion verwehren, erarbeiten wir parallel zur technischen Lösung gemeinsam mit Ihnen eine manuelle Umgehungslösung.
7. Unterstützung über die Software hinaus
Wenn Sie bei einem Aspekt von AUTONOMi Unterstützung benötigen — Einrichtung, Abrechnung, Support, Vertragsprüfung — und der übliche Self-Service-Ablauf für Sie nicht zugänglich ist, wenden Sie sich an accessibility@autonomitech.com. Wir richten dann ohne Zusatzkosten einen alternativen Kanal ein (telefonische Begleitung, Bildschirmfreigabe mit gesprochener Erläuterung, schriftliches Transkript und Ähnliches).
8. Letzte Prüfung
Diese Erklärung wurde zuletzt an dem in den Seitenangaben oben genannten Datum geprüft. Wir überprüfen unseren Stand der Barrierefreiheit quartalsweise und aktualisieren diese Erklärung entsprechend der aktuellen Konformität und der bekannten Lücken.